Katharina Pyschny erhält in Düsseldorf die Aufnahmeurkunde vom Präsidenten der Akademie, Prof. Dr. Wolfgang Löwer.
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Wissenschaftsakademie Katharina Pyschny ist neues Mitglied im Jungen Kolleg

Die Bochumer Forscherin wird vom Land ausgezeichnet und gefördert.

Die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste hat am 15. Januar 2019 zwölf neue Mitglieder in das Junge Kolleg aufgenommen – darunter Dr. Katharina Pyschny von der Katholisch-Theologischen Fakultät der RUB.

In ihrer Arbeit verbindet Pyschny aktuelle Ansätze der Bibelforschung zu den ersten fünf Büchern des Alten Testaments, Pentateuchforschung genannt, mit einem modernen Zugang zur materiellen Kultur, beispielsweise der Ikonographie. Ein besonderer Schwerpunkt liegt darauf, alttestamentliche Führungskonzepte und damit zusammenhängende Aspekte zu erforschen, etwa Autorität, Legitimität, Institutionalisierung, Amt und Charisma.

Im Beisein von NRW-Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen (links) hat die Akademie zwölf neue Mitglieder aufgenommen – darunter die Theologin Katharina Pyschny aus der RUB. Akademie-Präsident Wolfgang Löwer hat die Auszeichnungen verliehen.
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Seit 2016 leitet Pyschny zwei Forschergruppen der European Association of Biblical Studies und ist in dieser Organisation als Vorstandsmitglied tätig. Sie ist seit 2009 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Altes Testament der RUB, wurde hier 2015 promoviert und hat von 2016 bis 2019 an einem internationalen und interdisziplinären Forschungsprojekt an der Universität Lausanne in der Schweiz mitgewirkt.

Zur Einrichtung

Das Junge Kolleg wurde 2006 gegründet, um den wissenschaftlichen Nachwuchs in NRW zu fördern. Bis zu 30 herausragende junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachrichtungen können berufen werden. Die Kollegiaten werden fachlich, finanziell und ideell unterstützt. Sie erhalten bis zu vier Jahre lang ein jährliches Stipendium in Höhe von 10.000 Euro.

Voraussetzung für die Aufnahme sind neben der Promotion herausragende wissenschaftliche Leistungen an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in Nordrhein-Westfalen. Die Mitglieder dürfen bei der Berufung außerdem nicht älter als 36 Jahre sein und noch keine unbefristete Hochschullehrerstelle innehaben.

Veröffentlicht

Donnerstag
17. Januar 2019
12:20 Uhr

Von

Jens Wylkop

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