Institutsleiter Jacob Joussen ist Experte für deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht. © RUB, Marquard

Neues Institut Kirchliches Arbeitsrecht europafest machen

Bochumer Juristen holen das kirchliche Arbeitsrecht aus der Forschungsnische und gründen dafür ein Institut.

Das kirchliche Arbeitsrecht bestimmt maßgeblich, wie Kirche arbeiten kann, weil es die Rahmenbedingungen klärt – beim immerhin zweitgrößten Arbeitgeber in Deutschland mit bis zu zwei Millionen Beschäftigten. Die RUB hat nun das bundesweit erste universitäre Institut für kirchliches Arbeitsrecht gegründet.

Der Direktor, Prof. Dr. Jacob Joussen, ist Experte für deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht. „Ein solch wissenschaftlich-universitäres Institut gibt es bislang in Deutschland nicht, lediglich eine Forschungsstelle an der Universität Tübingen“ sagt er. „Das ist überraschend, da sich in der Praxis die Anfragen häufen.“

Leitthema Europa

Das kirchliche Arbeitsrecht ist für alle Zweige beider großen Kirchen ein zentraler Faktor – für die verfasste Kirche wie für Diakonie und Caritas. Ein Leitthema für die Forschung in der kommenden Zeit heißt Europa: Wie lassen sich die Arbeitsbedingungen in kirchlichen Einrichtungen europafest machen? Der Europäische Gerichtshof beispielsweise hat jüngst festgelegt, dass Kirchen – anders als bisher gedacht – nicht unterschiedslos von jedem Beschäftigten die Kirchenzugehörigkeit verlangen können. Vielmehr gilt dies nur noch für bestimmte Tätigkeiten. Für welche aber? „Das ist unklar“, so Joussen.

Veröffentlicht

Freitag
03. August 2018
08:19 Uhr

Von

Jens Wylkop

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