Geschichtswissenschaft Die Geheimnisse eines Geheimdienstes
Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll die Demokratie in der Bundesrepublik sichern. Was aber, wenn sein Personal durch biografische NS-Bezüge selbst einen dezidiert antidemokratischen Hintergrund aufweist?
Spionage, sagt ein inzwischen sehr stark strapaziertes Bonmot, sei das zweitälteste Gewerbe der Welt. Umso mehr wundert es, dass die historische Zunft die Erforschung von Nachrichtendiensten erst sehr spät in Angriff genommen und es zumeist Journalisten überlassen hat, über die Arbeitsweise dieser im Verborgenen arbeitenden Organisationen zu berichten.
Vermehrt Spekulationen über Sicheheitsbehörden
Zusammen mit einer fehlenden Aufklärung über den eigenen Umgang mit ihrer nationalsozialistischen Vergangenheit und dem Einfluss ehemaliger Nationalsozialisten auf die Zeit nach 1945 führte dies in der Bundesrepublik zu allerlei Spekulationen über den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BFV). Behörden, die eigentlich die Sicherheit in der Bundesrepublik garantieren sollten, trugen so eher zur Unsicherheit über ihre Verankerung in der Mitte der Gesellschaft bei; das Schlagwort von den braunen Wurzeln und der in der jeweiligen Gründungsgeschichte festgeschriebenen Blindheit auf dem rechten Auge ist beredtes Beispiel für diese Stimmung.
Auch das BFV hat dies erkannt und begann ab Ende 2007 mit konkreten Planungen für eine wissenschaftliche Untersuchung seiner Gründungsgeschichte. Im November 2010 wurde das auf drei Jahre ausgelegte Forschungsvorhaben „Organisationsgeschichte des Bundesamtes für Verfassungsschutz 1950–1975, unter besonderer Berücksichtigung der NS-Bezüge früherer Mitarbeiter in der Gründungsphase“ dann in einem öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschrieben, und wir erhielten den Zuschlag für unser Forschungskonzept.
Großes Interesse der Öffentlichkeit an alten Nazis
Die ursprüngliche Fragestellung war dabei deutlich von den politischen Erwartungen der Öffentlichkeit geprägt, die sich vor allem für alte Nazis interessiert. Die Frage nach den NS-Bezügen früherer Mitarbeiter durfte jedoch nicht allein zur Nazi-Fliegenbeinzählerei – wie ein Kollege es einmal formuliert hat – werden, sondern es musste um eine Analyse der Wandlungsprozesse des Begriffs NS-Belastung in der Zeit von 1950 bis 1975 gehen.
Historisch relevant ist hierbei eine Analyse des Spannungsverhältnisses zwischen der gesellschaftlichen Wahrnehmung und der des BFV, welche Auswirkungen dies auf die Rekrutierungspraxis des Bundesamtes hatte, welche BfV-internen Diskurse und Kontroversen es gab.
Zwischen Sicherheit und Unsicherheit
Konkret heißt das: Wie lange galt im Bundesamt das Diktum Adenauers vom Oktober 1952, dass man „mit der Naziriecherei einmal Schluss machen [sollte]“? Wann und warum änderte sich diese Einstellung, und durch welche Faktoren wurde dies vorangetrieben; waren es interne, etwa durch einen Generationswechsel, mit dem ein Wandel vom Staatsschutzgedanken zum Verfassungsschutz einherging, oder äußere, durch Medien getriebene Skandalisierungen, durch einen gesellschaftlichen Wandel, der auch im Bundesamt seinen Niederschlag fand? Wie weit ist das unausweichliche Spannungsverhältnis zwischen Sicherheitsproduktion auf der einen Seite und der gesellschaftlichen Verunsicherung durch die Beschäftigung von Mitarbeitern mit NS-Vergangenheit auf der anderen Seite geprägt oder verstärkt worden?
Wissenschaftler brauchen ungefilterten Zugang zu Quellen
Für eine solche Untersuchung ist es unabdingbar, dass wir als Historiker ungefilterten Zugang zu allen relevanten Quellen erhalten. Bei der Untersuchung eines Geheimdienstes stößt das verständlicherweise auf einige Probleme, denn die Dienste wollen ja ihre Quellen und Methoden weiterhin geheim halten. Eine aufwendige Sicherheitsüberprüfung war notwendig, sodass wir für unser Forschungsprojekt auch noch als geheim eingestufte Quellen auswerten können, die nach Abschluss des Projekts jedoch auch für alle anderen Wissenschaftler im Bundesarchiv zur Verfügung stehen werden.
Um Erkenntnisse zu gewinnen, musste sich unser Forschungsprojekt teilweise auf die nur noch bruchstückhaft vorhandenen Archive des BFV verlassen. Eine Reihe von Umzügen hat Spuren hinterlassen, aber einschneidender ist die zum Schutz der Bürger vor einer dauerhaften Überwachung im Bundesverfassungsschutzgesetz vorgesehene Löschungspflicht von Unterlagen nach fünf oder zehn Jahren, die dazu führt, dass nur weniges erhalten geblieben ist.
Allerdings wurden ab Ende der 1950er-Jahre auf Betreiben des Bundesarchivs einige zeitgeschichtlich relevante Personal- und Sachakten von der Vernichtung ausgenommen. Ohne die Überlieferungen in anderen Archiven in der Bundesrepublik, in europäischen und insbesondere amerikanischen Archiven lässt sich die Geschichte des Bundesamtes daher nur unzureichend erforschen.
Behörde wuchs enorm an
Die Rolle institutioneller und personeller Kontinuitäten bei der organisatorischen Entwicklung stand im Vordergrund unserer Untersuchung, denn gerade in den Anfangsjahrzehnten gab es ein enormes personelles Wachstum und stetige Umstrukturierungen einschließlich der Gründung neuer Abteilungen. Von 1951 nur 70, dann knapp 200 Mitarbeitern zur Mitte der 1950er-Jahre wuchs das Bundesamt auf etwa 700 in den 1960er-Jahren und etwa 2.000 im Jahr 1975.
Dies hatte vor allem mit veränderten Aufgaben und Gefahrenwahrnehmungen zu tun: Anfänglich waren es die Spionageabwehr sowie Gefahren von rechts und links, wobei der Kommunismus im Zeichen des Kalten Krieges an erster Stelle stand; später kamen Ausländerextremismus und Linksextremismus als Aufgabengebiete hinzu.
Keine neue Gestapo
Das Bundesamt war unter maßgeblichem Einfluss der drei Westalliierten von Beginn an als Teil einer transatlantischen westalliierten Sicherheitsarchitektur im frühen Kalten Krieg konzipiert worden. Seine ursprüngliche Aufgabe war es, Staatsschutz und Regierungsschutz zu leisten, ohne dabei an Praktiken des NS-Regimes anzuknüpfen. Das BFV sollte eines nicht sein, darauf bestanden die Westalliierten: eine neue Gestapo. Die Trennung von Überwachung und Exekutive, die im sogenannten Alliierten Polizeibrief von 1949 deutlichen Ausdruck findet und die es bei der Gestapo nicht gegeben hatte, ist daher auch so etwas wie das Grundgesetz des BFV.
Frauen tauchten als Sekretärinnen oder Putzfrauen auf
Das Bundesamt ist dementsprechend eher an den britischen Geheimdienst MI5 (Military Intelligence, Section 5) angelehnt als etwa an das amerikanische FBI (Federal Bureau of Investigation). MI5- und CIA-Mitarbeiter unterwiesen die frühen Mitarbeiter, die zumeist keine Erfahrungen aus früherer nachrichtendienstlicher Tätigkeit mitbrachten. Zudem kontrollierten die Westalliierten bis 1956 jede Einstellung bis hin zum Reinigungspersonal.
Frauen tauchten unter dem Personal in dieser Zeit in der Regel nur als Sekretärinnen und Reinigungskräfte auf, oft aber zugleich als Ehefrauen anderer Mitarbeiter und gelegentlich auch als Agentinnen der Gegenseite.
NSDAP-Mitgliedschaft war kein Einstellungshindernis
Es ist aber deutlich, dass für das BFV in den ersten Jahren eine NSDAP-Mitgliedschaft kein Einstellungshindernis war, eine frühere Zugehörigkeit zur Abwehr der Wehrmacht galt sogar geradezu als Vorzug. Anders verhielt es sich mit ehemaligen Angehörigen der in den Nürnberger Prozessen als verbrecherisch gebrandmarkten Gestapo, der SS oder dem Sicherheitsdienst (SD) des Reichssicherheitshauptamtes: Solange die Alliierten die Einstellungen überprüften, bildete dies generell ein Hindernis für eine offizielle Beschäftigung im BFV.
1955 gab es daher nur ein ehemaliges Mitglied der Gestapo in den Reihen des Bundesamtes; beiden Organisationen diente er als Kraftfahrer. Keiner der Angestellten oder Beamten hatte der SS oder dem SD angehört. Das ist, besonders im Vergleich mit dem Bundesnachrichtendienst und auch dem Bundeskriminalamt – wo etwa 70 Prozent der Führungskräfte zur SS gehört hatten –, eine erstaunlich geringe Zahl.
Deckmantel Freie Mitarbeit
Allerdings wurden etliche Personen mit einem solchen NS-Hintergrund in dieser Zeit inoffiziell als Freie Mitarbeiter beschäftigt. Die Einstellung erfolgte zumeist über den Leiter der damaligen Abteilung IV, Spionageabwehr, die Bezahlung aus einem gesonderten Finanztitel. In einzelnen Fällen war auch die Amtsspitze informiert, der aber bald die Kontrolle über einzelne Abteilungen entglitt. Hier baute das Bundesamt eine Art Schatten-Verfassungsschutz auf, der sich der Kontrolle der Alliierten, aber auch des vorgesetzten Innenministeriums entzog.
Um die teilweise über viele Jahre eigentlich dauerhaft beschäftigten Freien Mitarbeiter sozialversicherungsmäßig abzusichern, wurden 40 von ihnen im September 1955 mit Wissen des Innenministeriums in einer Tarnorganisation, einer Firma Dokumentenforschung, untergebracht. Die Finanzbehörden wurden informiert und spielten mit, damit nicht eine unverhoffte Steuerprüfung den Schwindel aufdeckte. Die Scheinfirma wurde von Dr. Gustav Halswick geleitet, einem ehemaligen SS-Sturmbannführer im Reichssicherheitshauptamt, seit 1943 Kriminaldirektor und Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD in Paris bis August 1944.
Whistleblower enttarnte alte Nazis
Von diesen Firmen-Mitarbeitern wurden dann nach 1956, nachdem die alliierte Kontrolle über die Einstellungen aufgehört hatte, einige offiziell in das Bundesamt übernommen, die dann aber im Zuge der sogenannten Pätsch-Affäre 1963 teilweise enttarnt wurden. Der Whistleblower Werner Pätsch hatte offenbart, dass sich das Bundesamt illegal der Alliierten bediente, um Telefonüberwachungen durchzuführen, die dem Amt selbst verboten waren, und dass hierbei insbesondere alte Nationalsozialisten beteiligt waren.
Eine interne Untersuchung stellte dann fest, dass elf Gestapo-Mitarbeiter, fünf Mitarbeiter des SD sowie acht der Waffen-SS teilweise in verantwortlicher Position im BFV arbeiteten.
Westalliierte übten strenge Personalkontrolle aus
Verglichen mit anderen bundesdeutschen Behörden und Ministerien dieser Zeit war dies eine kleine Zahl, wofür es eine einfache Erklärung gibt: die strenge Personalkontrolle der Westalliierten bis 1956. Danach hatten die meisten ehemaligen SD-, SS- und Gestapo-Mitarbeiter längst Unterschlupf und Beschäftigung an anderer Stelle gefunden, bei der Polizei, den Landesämtern für Verfassungsschutz, den Kriminalämtern oder dem BND. Die 24 Mitarbeiter mit SD-, SS-, Waffen-SS- oder Gestapo-Vergangenheit waren bis 1956 meist in Außenstellen des BFV tätig.
Der Fall Johannes Strübing
Andere arbeiteten unter Falschnamen direkt im Bundesamt wie etwa Johannes Strübing alias Stahlmann, der ein an Angestelltentarife angelehntes Fixum erhielt und sogar ein Büro im Bundesamt hatte. Zwei Seilschaften ehemaliger SD-, Gestapo- oder SS-Leute lassen sich ausmachen: eine aus dem Reichssicherheitshauptamt, eine aus dem besetzten Paris. Hinter der geringen Zahl der Belasteten verbirgt sich aber auch das Problem der sich über die Zeit hinweg verändernden Belastungskriterien, und hier liegt die eigentlich spannende Frage für dieses Projekt.
Die Frage, ob die ehemaligen SD- oder Gestapo-Mitarbeiter beim BFV nach 1950 in gewohnter Weise weiter operierten, trifft dabei nur bedingt: Dem Bundesamt stand keinerlei exekutive Macht zu, die Mitarbeiter konnten niemanden verhaften oder verhören. Der 1974 zu lebenslanger Haft verurteilte Bfv-Angestellte Gustav Barschdorf, der 1942 die Widerstandskämpferin Brynhild Strøm in Oslo bei einem Verhör zu Tode gefoltert hatte, hätte im Bundesamt nicht wieder in Versuchung kommen können. Gerade aber in dem Bereich, in dem Leute wie Barschdorf tätig waren, wurden Grenzen des Erlaubten überschritten, indem beispielsweise offensichtlich Falschinformationen an die Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamtes weitergegeben wurden, um exekutive Maßnahmen in die Wege zu leiten.
Autoritärer Führungsstil
Zudem herrschte in der für Spionageabwehr zuständigen Abteilung IV, wie 1963 in der Pätsch-Affäre öffentlich bekannt wurde, unter dem Einfluss dort in Führungspositionen beschäftigter ehemaliger SS-Männer ein Kasinoton und ungewöhnlich autoritärer Führungsstil.
Die These, dass die Existenz und der Einfluss ehemaliger Mitarbeiter der Gestapo, der SS oder des SD beim BFV zwangsläufig dazu geführt hätten, dass das Bundesamt auf dem rechten Auge blind gewesen sei, kann als Erklärung für die Geschichte des BFV in seinen ersten 25 Jahren nicht ausreichen; sie ist monokausal und greift zu kurz. Gleichwohl: Auch wenn insgesamt die Anzahl der Belasteten gering ist, gab es zeitlich und räumlich punktuell Verdichtungen, an denen sich solche Personen zusammenfanden und auch atmosphärisch prägend wurden.
Mitarbeiter trotz Nazi-Vergangenheit halten
Die Gestapo- und SS-Mitglieder wurden bis Mitte der 1960er-Jahre aus dem Bundesamt versetzt, aber die Beharrungskräfte im BFV, einen als kompetent erachteten Mitarbeiter aus dieser Gruppe selbst gegen den dezidierten Widerstand des Innenministeriums zu halten, waren meist sehr groß.
Walter Odewald, SS-Obersturmbannführer, Führer im SD und unter anderem Chef der deutschen Kriminalpolizei im besetzten Frankreich in Paris, war so ein Fall. Er leitete ab 1952 als Freier Mitarbeiter die Bundesnachrichtenstelle in Hannover, und als eine Festanstellung im BFV nach vielen Beschwörungen über die Tüchtigkeit und Redlichkeit Odewalds vom Bundesministerium des Innern kategorisch abgelehnt wurde, arrangierte man kurzerhand eine Anstellung beim Landesamt Niedersachsen, das dann Odewald wieder an das Bundesamt auslieh.
Hintergründe der Freien Mitarbeiter geheim halten
Das Bundesinnenministerium reagierte scharf, als man dort merkte, dass das Bundesamt über Bande spielte; auch Odewald schied aus, aber das BFV bemühte sich fürsorglich darum, ihn dann zumindest beim BND unterzubringen. Dies scheiterte nur, weil er in der Zwischenzeit von einem anderen Freien Mitarbeiter, der in die DDR entführt worden war und in Bautzen einsaß, enttarnt worden war.
Das Bundesamt hoffte offensichtlich, die Hintergründe dieser Mitarbeiter dauerhaft geheim halten zu können. Dabei drohten nicht nur Gefahren durch einen öffentlichen Skandal, sondern auch durch Erpressung durch feindliche Nachrichtendienste. Das BFV konnte zwar eine Reihe von Aktivitäten des Ministeriums für Staatssicherheit gegen das Bundesamt enttarnen, aber ob es hier zu Anwerbungen gekommen ist, lässt sich vermutlich nicht endgültig klären.
Umgang mit der NS-Belastung
Zusammenfassend lässt sich der Umgang mit der Frage der NS-Belastung des Personals in den Jahren 1950 bis 1975 in vier Phasen unterteilen: Alliierte Überwachung – Lockerung – Skandalisierung – Neujustierung der Sensibilitäten.
Als problematisch galten zunächst allenfalls strafrechtlich relevante Vergehen und Mitgliedschaften in den verbrecherischen NS-Organisationen Gestapo, SS und SD des Reichssicherheitshauptamts, nicht aber die bloße Mitgliedschaft in Parteiorganisationen. In den 1960er-Jahren wurden nur die vergleichsweise wenigen Personen mit SS-, SD- oder Gestapo-Hintergrund aus dem Amt entfernt, in den 1970er-Jahren veränderten sich jedoch die gesellschaftlichen Akzeptanzschwellen.
Hubert Schrübbers, der 1955 Otto John in das Amt des BFV-Präsidenten gefolgt war, musste 1972 wegen seiner früheren Tätigkeit als NS-Staatsanwalt seinen Posten räumen; nun galten auch NS-Funktionseliten an dieser sensiblen Stelle als inakzeptabel. Schrübbers Nachfolger Günther Nollau wurde dann anlässlich seiner Ernennung sogar auf seine NSDAP-Mitgliedschaft angesprochen, was seit dem Abschluss der Entnazifizierung in der Bundesrepublik lange Zeit verpönt gewesen war.
Bürger waren verunsichert
An der Geschichte des Umgangs des BFV mit personellen NS-Belastungen lässt sich der gesellschaftliche Wandel der Belastungskriterien ablesen, der sich jeweils in medialen Druck umsetzte. Das Bundesamt reagierte mit Verzögerung und widerstrebend auf die Veränderung der Akzeptanzkriterien für NS-Belastung, was wiederholt zu Skandalisierungen der Personalpolitik des BFV führte.
NS-Belastung war daher nicht nur ein nachrichtendienstliches, sondern vor allem auch ein gesellschaftliches Kompromat, das zur Verunsicherung über die Arbeit einer Behörde führte, die eigentlich für die Sicherheit der Bundesbürger sorgen sollte. Der Umgang des BfV mit diesem Gegensatz ist damit zugleich ein zentraler Schlüssel zur Analyse der Entwicklung des Verhältnisses von Geheimdiensten und Öffentlichkeit in der Bundesrepublik.