Die Wahrnehmungen von Betroffenen und Polizeibeamtinnen und -beamten sind teils sehr unterschiedlich. © iStock, huettenhoelscher

Projekt-Zwischenbericht Diskriminierungserfahrungen bei rechtswidriger polizeilicher Gewalt

Eine Befragung und Interviews beleuchten die Perspektive von Menschen mit Migrationshintergrund und People of Color.

Wie People of Color und Menschen mit Migrationshintergrund polizeiliche Gewalt erfahren und wahrnehmen, haben Forscherinnen und Forscher der RUB im Rahmen des Projekts Kviapol, kurz für „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen“ analysiert. Sie verglichen die Ergebnisse mit den Erfahrungen von Menschen ohne Migrationshintergrund beziehungsweise weißen Menschen. Die zugrunde liegenden Daten stammten aus einer nicht repräsentativen Online-Befragung von Menschen, die nach eigenen Angaben polizeiliche Gewalt erfahren hatten, die sie als rechtswidrig einstuften, sowie aus Experteninterviews.

Die Ergebnisse veröffentlichten Laila Abdul-Rahman, Hannah Espín Grau, Luise Klaus und Prof. Dr. Tobias Singelnstein vom RUB-Lehrstuhl für Kriminologie in einem Zwischenbericht, der seit dem 11. November 2020 auf der Projekt-Webseite eingesehen werden kann. Das Fazit: People of Color und Personen mit Migrationshintergrund waren in anderer Weise von als rechtswidrig bewerteter polizeilicher Gewalt betroffen und nahmen diese anders wahr als weiße Personen oder Personen ohne Migrationshintergrund. Es handelt sich um den zweiten Zwischenbericht aus dem Projekt.

Unterschiedliche Diskriminierungserfahrungen

Eines der Ergebnisse: 62 Prozent der befragten People of Color gaben an, sich in der berichteten Gewaltsituation diskriminiert gefühlt zu haben. Gleiches gaben 42 Prozent der Personen mit Migrationshintergrund an. Bei Menschen ohne Migrationshintergrund waren es 31 Prozent. Unter anderem die Häufigkeit von Diskriminierungserfahrungen führte bei den betroffenen People of Color zu der Annahme, aufgrund äußerer Merkmale und damit aufgrund rassistischer Vorurteile anders behandelt zu werden als weiße Personen. Der Begriff „weiß“ bedeutet für das Forschungsteam in diesem Kontext nicht nur eine helle Hautfarbe, sondern dass es eine systematische Ausgrenzung und Abwertung durch die weiße Mehrheitsgesellschaft gibt.

Unterschiedliche Wahrnehmung bei Polizei und Betroffenen

Die Interviews zeigten, dass die Unterschiede aus polizeilicher Sicht häufig nicht als rassistische oder diskriminierende Ungleichbehandlung wahrgenommen werden. Beamtinnen und Beamte berufen sich in ihrem Arbeitsalltag, etwa bei Personenkontrollen, auf ihr Erfahrungswissen, das auch Stereotype über bestimmten Gruppen umfassen kann. Diese müssen ihnen nicht unbedingt bewusst sein.

„Die Befunde zeigen zudem, dass die Benachteiligung von People of Color und Personen mit Migrationshintergrund nicht allein ein individuelles Problem einzelner Polizeibeamtinnen und -beamten darstellt. Es handelt sich ebenso um ein strukturelles Problem polizeilicher Praxis“, so ein Fazit des Berichts. Das bedeute nicht, dass die Polizei in Gänze davon betroffen sei. Es handle sich aber nicht um zufällige Erscheinungen bei einzelnen Beamtinnen und Beamten, sondern um Verhalten, das auch aus den Strukturen der Organisation Polizei entstehe. Dazu zählten etwa Aufgaben, die Art und Weise ihrer Umsetzung sowie der Umgang mit Fehlern.

Veröffentlicht

Mittwoch
11. November 2020
11:04 Uhr

Teilen