Ab dem 1. August wird das Arbeiten im Büro wieder der Normalfall sein. © RUB, Kramer

Weitere Lockerungen Mehr Normalität unter Corona-Bedingungen

Die RUB setzt den Rahmen für einen Betrieb unter Covid-19-Bedingungen ab dem 1. August. Die neuen Regeln sollen voraussichtlich bis zum Ende des Wintersemesters 2020/2021 gelten.

Der Betrieb unter Covid-19-Bedingungen wird den noch geltenden reduzierten Betrieb ab dem 1. August 2020 ablösen. Grundlage sind die jüngsten Lockerungen in NRW und in Verbindung damit mögliche Szenarien für die Ausgestaltung der Lehre im Wintersemester 2020/2021. Im Sinne einer weiteren, maßvollen Öffnung sollen die Regeln voraussichtlich bis zum Ende des Wintersemesters gelten, also bis 31. März 2021 – soweit es die epidemiologische Entwicklung und die Vorgaben durch die Politik zulassen.

„Unser Ziel ist es, das soziale Leben im Arbeitskontext auf dem Campus wieder zu ermöglichen und mehr Normalität unter Corona-Bedingungen zu schaffen“, sagt Kanzlerin Dr. Christina Reinhardt. „Gleichzeitig hat die Fürsorge für unsere Beschäftigten und Studierenden durch Maßnahmen zur Infektionsprävention natürlich höchste Priorität.“ Dabei setzt die RUB weiterhin darauf, dass wenige zentrale Rahmenvorgaben gemacht werden, innerhalb derer die dezentralen Verantwortungsträger – Dekaninnen und Dekane, Geschäftsführungen, Dezernentinnen und Dezernenten sowie weitere Führungskräfte – für die Umsetzung und Einhaltung der Regeln in ihrem Zuständigkeitsbereich sorgen.

Zu den Veränderungen gegenüber dem bisherigen Betrieb gehören unter anderem:

  • Die Beschäftigten sollen sukzessive wieder mehr auf dem Campus arbeiten. Ziel ist, das Miteinander im Arbeitsleben zu fördern und einer möglichen sozialen Isolation im Homeoffice entgegenzuwirken.
  • Klausuren sind in Hörsälen mit fester Bestuhlung unter Beachtung besonderer Rückverfolgbarkeitsregeln wieder mit den für Prüfungen üblichen Abstandsregelungen möglich.
  • Laborpraktika und andere Praxisveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmenden können mit besonderen Regelungen durchgeführt werden.
  • Die Universitätsbibliothek wird ihr Angebot als Lernort für Studierende erweitern, um mehr Plätze für Studierende, die Hausarbeiten oder Abschlussarbeiten schreiben, zur Verfügung stellen zu können. Auch die Bereichsbibliotheken sollen entsprechende Konzepte erarbeiten.
  • Dienstreisen und Exkursionen im Inland sind wieder möglich.

Über diese und weitere Regeln stehen ab 13. Juli 2020 ausführliche Informationen, Merkblätter und Handreichungen im Serviceportal (nur uni-intern abrufbar).

Die häufigsten Fragen zum Corona-Betrieb beantworten wir hier.

Corona-Regeln

Voraussetzung für Begegnung, Arbeit und Miteinander auf dem Campus sind selbstverständlich die üblichen, einzuhaltenden Regeln zum Abstand, zur Hygiene, zum Schutz von sich selbst und anderen. So besteht beispielsweise in allen öffentlichen Bereichen – wie Gängen oder Sozialräumen – innerhalb der Gebäude der RUB auf dem Campus und in den Außenliegenschaften die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Veröffentlicht

Freitag
10. Juli 2020
12:12 Uhr

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