Coronakrise Notfallregelungen an der RUB
Die RUB und alle ihre Einrichtungen stellen ab Mittwoch, 18. März 2020, auf Notbetrieb um.
Damit sich das Coronavirus nicht so rasant verbreitet, leistet die RUB einen wirkungsvollen Beitrag. Die RUB und alle ihre Einrichtungen stellen ab Mittwoch, 18. März 2020, auf Notbetrieb um. Dieser wird die notwendige Infrastruktur und den Betrieb der Labore aufrechterhalten. Montag, 16., und Dienstag, 17. März, ist für alle Beschäftigten, die keine Kinder bis 12 Jahren betreuen müssen oder zur Gruppe der Personen mit erhöhtem Risiko gehören, noch normaler Dienst. Hier gibt es ausführliche Informationen über die neuen Sonderregelungen.