Wegen des Coronavirus hat die Weltgesundheitsorganisation den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen. © Tim Kramer

Coronavirus Die RUB genehmigt keine Reisen mehr nach China

Und welche Maßnahmen die Universität darüber hinaus trifft, um ihre Studierenden und Beschäftigten zu schützen.

Update vom 27.2.2020

Die Berichterstattung zum Coronavirus wird auf dieser Seite fortgesetzt.

Ursprüngliche Meldung

Aufgrund der steigenden Zahl von Erkrankungen durch den Coronavirus-Ausbruch hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 30. Januar 2020 einen internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen. Damit sind schärfere Maßnahmen zur Bekämpfung des Ausbruchs verbunden. Auch an der RUB wird gehandelt: Als Sofortmaßnahme genehmigt die RUB nach Rücksprache mit der Betriebsärztin bis auf Weiteres keine Reisen nach China. RUB-Studierende und RUB-Beschäftigte, die aktuell aus China zurückkehren, sollen zunächst zwei Wochen zu Hause bleiben. Genaueres dazu steht nachfolgend im Infokasten.

Ausführliche Empfehlungen der Betriebsärztin im Serviceportal

Im Serviceportal der RUB finden sich aktuelle Informationen und Empfehlungen zum neuartigen Coronavirus (Covid-19). Da nicht alle Angehörigen der RUB Zugang zum Serviceportal haben, finden Sie diese Informationen auch hier. Sie werden ständig aktualisiert.*

Hintergrund

Im Dezember 2019 traten erstmals in China (Großstadt Wuhan) Atemwegserkrankungen auf, die durch ein bislang nicht bekanntes Virus (SARS-CoV-2) ausgelöst wurden. Die internationalen und deutschen Gesundheitsbehörden überwachen derzeit intensiv die Ausbreitung und den Verlauf der Erkrankungen.

Bis jetzt treten die meisten Erkrankungen durch das neuartige Coronavirus in China, insbesondere in der Großstadt Wuhan und der Provinz Hubei, auf. In letzter Zeit wurde auch von lokalen Ausbruchsgeschehen in anderen Ländern (zum Beispiel Südkorea und Norditalien) berichtet. In Deutschland sind bislang nur wenige bestätigte Infektionsfälle mit dem neuartigen Coronavirus aufgetreten. Allerdings muss mit dem Import weiterer Fälle nach Deutschland gerechnet werden. Eine weltweite Ausbreitung des Erregers scheint nach Expertenmeinung zunehmend wahrscheinlicher.

Übertragung

Bei der Erkrankung handelt sich um eine von Mensch-zu-Mensch übertragene Atemwegserkrankung, die oft milde mit Erkältungszeichen verläuft. Schwere Krankheitsverläufe, zum Teil mit tödlichem Ausgang, kommen vor. Man geht von einer Inkubationszeit (Zeit zwischen dem Kontakt/der Ansteckung und dem Auftreten der Krankheitssymptome) von bis zu 14 Tagen aus. Es ist möglich, dass die angesteckte Person in der Inkubationszeit bereits selbst ansteckend ist. Der Übertragungsweg läuft über die Luft (Tröpfcheninfektion) und als Schmierinfektion (über die Hände).

Hygienemaßnahmen

Zum Schutz vor einer Ansteckung sind folgende Hygienemaßnahmen, die auch der Vermeidung anderer Atemwegsinfektionen dienen, wichtig:

  • Falls möglich, zu anderen Personen einen Abstand von ein bis anderthalb Metern einhalten
  • Händeschütteln vermeiden
  • Hände regelmäßig und gründlich mit (Flüssig)-Seife waschen, inbesondere vor dem Essen, Medikamenten und Kosmetikaanwendungen sowie nach dem Nachhause-Kommen, Kontakt mit Kranken, Naseputzen, Husten und Niesen sowie dem Toilettengang
  • Berühren des Gesichts (Mund, Nase, Augen) mit ungewaschenen Händen vermeiden
  • Einhalten der Husten- und Niesetikette, das heißt Abstand von anderen Personen halten und sich wegdrehen, in die Armbeuge oder ein Einmaltaschentuch niesen oder husten (dieses danach entsorgen) und anschließend gründlich die Hände waschen
  • Genauere Informationen hierzu bietet die Bundeszentrale für Gesundheitlichen Aufklärung BzgA Hygieneempfehlungen

Seit dem 28. Januar 2020 besteht eine Teilreisewarnung des Auswärtigen Amtes in Deutschland für Reisen in die Region Hubei in China. Darüber hinaus wird empfohlen, nicht notwendige Reisen in andere Landesteile Chinas möglichst zu verschieben.

Die ausführlichen aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes finden Sie hier:

Reiserückkehrer aus China (und anderen Ländern)

Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage von einer Reise aus dem Ausland zurückgekehrt sind, sollen unbedingt Folgendes beachten:

Studierende und Beschäftigte, die nach der oben genannten Definition als Risikopersonen (siehe unten) eingestuft werden, sollen sich umgehend nach der Rückkehr telefonisch beim zuständigen Gesundheitsamt am Wohnort melden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes koordinieren dann alle notwendigen medizinischen Maßnahmen. Auf jeden Fall sollen Sie nach ihrer Rückkehr oder dem Kontakt zu einer an dem neuartigen Coronavirus erkrankten Person für 14 Tage der Ruhr-Universität fernbleiben. Auch andere Kontakte im persönlichen Bereich sollten in dieser Zeit so gering wie möglich gehalten werden. Hiervon betroffene Beschäftigte der Ruhr-Universität sollen telefonisch oder per Mail Kontakt mit Ihren Vorgesetzten aufnehmen, um abzustimmen, ob und wie (zum Beispiel im Home Office) gearbeitet werden kann. Betroffene Studierende werden gebeten, mit dem Studierenden-Dekanat ihrer Fakultät Kontakt aufzunehmen.

Für Reiserückkehrer aus China, Norditalien und Südkorea gilt, dass sie sich bei Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten und Atembeschwerden unter Hinweis auf die Reise telefonisch bei einem Arzt melden sollen und mit diesem das weitere Vorgehen abklären sollen. Keinesfalls sollte ohne vorherige telefonische Absprache eine Arztpraxis oder eine Krankenhausambulanz aufgesucht werden, da dadurch möglicherweise andere Personen angesteckt werden könnten. Bis zur Klärung, ob eine Corona-Infektion vorliegt, sollten unnötige Kontakte zu anderen Personen vermieden und die oben beschriebenen Hygienemaßnahmen strikt eingehalten werden.

Bei schweren Krankheitssymptomen muss der Rettungsdienst über die Notfall-Telefonnummer 112 angerufen werden. Beim Telefonat mit dem Rettungsdienst ist auf den möglichen Kontakt mit dem neuartigen Coronavirus sowie die vorliegenden gesundheitlichen Beschwerden hinzuweisen.

Risikopersonen für eine Erkrankung am neuartigen Coronavirus sind:

  • Personen, die sich die innerhalb der letzten 14 Tage in der Chinesischen Provinz Hubei (inklusive Stadt Wuhan) oder den Städten Wenzhou, Hangzhou, Ningbo, Taizhou in der Provinz Zhejiang aufgehalten haben
  • Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt mit Personen hatten, die an dem neuartigen Coronavirus erkrankt sind

Informationen zum neuartigen Coronavirus

Weitere regelmäßig aktualisierte Informationen zum Thema sind auf folgenden Internetseiten veröffentlicht:

 

* Zuletzt aktualisiert am 25.2.2020.

Veröffentlicht

Freitag
31. Januar 2020
14:36 Uhr

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